Sehr geehrte Damen und Herren,
die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Information der Nachbarschaft im Falle eines Störfalls zum richtigen Verhalten.
Da diese Biogasanlage der Störfallverordnung unterliegt, möchten wir Sie über das richtige Verhalten im Störfall informieren.
Der Bioenergie Jessen GmbH liegt viel daran, die Gemeinde und Nachbarn vor Störfällen zu schützen und möchte darauf hinweisen, dass durch tägliche Kontrollen für die Sicherheit gesorgt wird. Im Abstand von 3 Jahren erfolgt eine Vor-Ort-Besichtigung entsprechend §16 StörfallV. Die letzte Störfallinspektion erfolgte am 03.02.2020.